Krankengymnastikpraxis Kiesling
Krankengymnastikpraxis Kiesling

Sehr geehrte Patientin

Sehr geehrter Patient

Augrund der Politik der gesetzlichen Krankenkassen kommt es immer häufiger vor, das Ihr Arzt Ihnen die Ausstellung eines Rezeptes für Physiotherapie verweigern muss. Als Physiotherapeuten unterliegen wir der sog. „Weisungspflicht“, d.h. ohne Verordnung des Arztes oder eines Heilpraktikers dürfen wir nicht tätig werden. Da wir in der glücklichen Situation sind, sowohl Physiotherapeut/in als auch Heilpraktiker zu beschäftigen, können wir Ihnen das gesamte Spektrum der Physiotherapie, auch ohne Verodnung von Ihrem Arzt, anbieten. Die hierfür geltenden Preis entnehmen Sie bitte den Abrechungshinweise für Privatpatienten / Privatzahler

   

 

Druckversion | Sitemap
© Krankengymnastikpraxis Kiesling | Impressum | Datenschutzerklärung